Hilfe
Generelle Hilfe zu unserem Antragssystem findet ihr unter https://antragsgruen.de/help
Antragsberatung mit „Antragsgrün”
Anträge und Änderungsanträge
Zur Annahme und Darstellung von Anträgen und Änderungsanträgen zur Diözesanversammlung des BDKJ DV Hildesheim soll das Onlinesystem „Antragsgrün“ genutzt werden. Der Zugriff erfolgt über https://antragsgruen.bdkjdvhi.de .
Für jede/n antragsstellende/n Nutzer-innen ist eine Registrierung unter Angabe einer E-Mail und eines Benutzernamens nötig, aber schnell erledigt. Hier können Anträge und Änderungsanträge sowie Gremienkandidaturen eingereicht werden sowie alle Anträge „live“ eingesehen werden.
Antrag stellen:
Über den Button „Neuen Antrag stellen“ können Verbände ihre Anträge einreichen. Dazu erwartet das Onlinesystem die Angabe eines Titels, eines Antragstextes sowie optional eine Begründung. Das Feld für den Antragstext stellt während der Eingabe übliche Formatierungsmöglichkeiten wie Fettung, Unterstreichung, Aufzählung usw. zur Verfügung und wächst automatisch mit der Länge des Textes mit. Daher bitten wir euch die Texte in Word nicht zu formatieren, sondern als Rohtext über Textedit einzufügen.
Nach Eingabe der Antragsteller-innen (weitere Angaben wie Beschlussdatum und Telefon sind optional bzw. können ignoriert werden) und dem Klick auf „Weiter“ kann der Antrag noch einmal überprüft und dann endgültig eingereicht werden. Der Antrag ist dann nicht sofort online sichtbar, sondern muss von der BDKJ-Diözesanstelle noch freigeschaltet werden.
Anträge ansehen:
Freigeschaltete Anträge erscheinen auf der Startseite in einer Übersichtsliste. Darunter erscheinen eingereichte Änderungsanträge. Alle Texte können als PDF heruntergeladen werden. Durch Klick auf die Antragsüberschrift gelangt man in den Livemodus, in dem Anträge mitsamt den vorgeschlagenen Änderungen eingesehen werden können. Die Änderungsanträge erscheinen als rote Laschen rechts – mit Maus oder Fingertippen kann man die Änderungsvorschläge direkt im Originaltext angezeigt bekommen. Ein Extra-Klick öffnet den Änderungsantrag separat.
Änderungsanträge stellen:
Änderungsanträge können im Vorfeld und während der Diözesanversammlung direkt im Onlinesystem gestellt werden. Diese Funktion befindet sich rechts im Kasten neben einem Antrag. Die Änderungsvorschläge können direkt in den Antragstext eingetippt werden. Bitte legt pro Änderungsvorschlag auch einen eigenen Änderungsantrag an, auch wenn es sich um den gleichen „Grundantrag” handelt. Das Onlinesystem zeigt sie ähnlich dem „Änderungen verfolgen“-Modus von Textverarbeitungen an. Änderungsanträge müssen ebenfalls von der BDKJ-Diözesanstelle freigeschaltet werden, bevor sie online sichtbar sind.
Antragsberatung:
Während der Antragsberatung auf der Diözesanversammlung werden die Änderungen auf Leinwand projiziert.
Bei Fragen zum Onlinesystem Antragsgrün oder auftretenden Problemen ist die BDKJ-Diözesanstelle unter bdkj@bistum-hildesheim.de erreichbar. Gerne nehmen wir auch eure Rückmeldungen zu Fehlern oder Verbesserungsvorschläge auf.
Allgemeine Hinweise:
Weil die Handhabung des Antragsverfahrens bei allen Jugendverbänden unterschiedlich ist, hier noch ein paar generelle Hinweise zu den Änderungsanträgen.
- Änderungsanträge können nur sein: ergänzen, streichen oder ersetzen. Sie müssen sich auf konkrete Stellen des Antragstextes beziehen. Selbstverständlich kann sich ersetzen auch auf große Teile des Antragstextes beziehen. Unkonkrete Anträge wie „Bitte umformulieren …“, „Bitte Beispiele nennen …“ oder „Bitte kürzen …“ sind nicht zulässig.
- Änderungsanträge können grundsätzlich auch weiterhin mündlich in die Antragsberatung eingebracht werden; umfangreichere Änderungsanträge sollten in jedem Fall digital eingereicht werden. Die rechtzeitige Eintragung in das Onlinesystem dient nur der Erleichterung der Beratung und wir bitten sehr darum, diese Möglichkeit zu nutzen.
- Änderungsanträge können nur zu Anträgen gestellt werden, sofern deren Beratung noch nicht abgeschlossen ist.
- Änderungsanträge müssen sich immer auf den aktuellen Beratungsstand bzw. vor Eintritt in die Beratung auf den Originalantrag beziehen.
- Änderungsanträge zu Begründungen, (anderen) Änderungsanträgen oder Formatierungen sind unzulässig.